WOLFGANG BRUN Leiter der Donau-Post-Redaktion Regensburg i.R.
ROSI THOMA Redakteurin Straubinger Tagblatt i.R.
HANS SCHERRER Redakteur Mittelbayerische Zeitung i.R.
KARL MICHAEL SEMMLER Techn. Angestellter i.R.
ERICH HAU Immobilien Hannelore Anke und Erich Hau
Aus der Satzung
§ 9 Ehrenrat
Der Ehrenrat wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder auf die Dauer von vier Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
Der Ehrenrat hat bei Streitigkeiten unter Mitgliedern auf eine gütliche Einigung und die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen hinzuwirken. Dazu kann er bei Einverständnis aller Beteiligten auch ein Schiedsverfahren durchführen.
Aufgabe des Ehrenrates ist es weiter, über Anträge des Vorstands auf Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein zu entscheiden.
Der Ehrenrat besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Mitglieder des Ehrenrats dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Fällt das Ende der Amtszeit des Ehrenrats auf einen Zeitpunkt, zu dem ein Vorstand des Vereins nicht im Amt ist, verlängert sich die Amtszeit des Ehrenrats bis zur Eintragung eines neuen Vorstands im Vereinsregister, längstens auf die Dauer eines Jahres.
Der Ehrenrat hat auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder innerhalb von zehn Tagen in einer Sitzung dessen Anliegen zu behandeln und darüber einen Beschluss zu fassen. Er ist vom Vorsitzenden des Ehrenrats, an den der Antrag in schriftlicher Form und mit Begründung zurichten ist, einzuberufen.
Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn nicht mehr als ein stimmberechtigtes Ehrenratsmitglied fehlt.
Der Ehrenrat trifft seine Entscheidungen in offener Abstimmung. Stimmenthaltung ist unzulässig. Ein selbst betroffenes Ehrenratsmitglied hat kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Ehrenrat ist berechtigt, den Justitiar nach seinem Ermessen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.
Die Beschlüsse des Ehrenrates sind unverzüglich nach Beschlussfassung dem Vorsitzenden des Vereins sowie dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.